AHV / IV / EO
Die erste Säule der Schweizer Vorsorge: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie Erwerbsersatz. Obligatorisch für alle; Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte der Beiträge, abgerechnet über die Ausgleichskasse.
Die AHV ist zusammen mit IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) die erste Säule der Schweizer Vorsorge und für alle obligatorisch. Der Gesamtbeitrag beträgt 8.7 % des Bruttolohns und wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, je 4.35 %. Die Beiträge werden über die kantonale Ausgleichskasse abgerechnet.
Beispiel: Bei einem Bruttolohn von CHF 6'000 im Monat fallen 8.7 % AHV/IV/EO an, also CHF 522. Davon trägt der Arbeitnehmer die Hälfte (CHF 261), die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Dem Mitarbeiter werden CHF 261 vom Lohn abgezogen.
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Müssen auch Selbstständige AHV bezahlen?
Ja. Selbstständigerwerbende zahlen ihre Beiträge vollständig selbst, allerdings zu einem etwas tieferen Satz, der zudem bei kleinen Einkommen sinkend gestaltet ist (degressive Skala). Die Abrechnung läuft direkt über die Ausgleichskasse.
Zählt jeder Lohnfranken für die AHV?
Bei der AHV gibt es nach oben keine Beitragsgrenze — anders als bei der BVG. Für die spätere Rentenhöhe ist allerdings das durchschnittliche Einkommen plafoniert, sehr hohe Löhne erhöhen die Rente also nicht beliebig.
