MWST (Mehrwertsteuer)
Steuer auf Umsätze von Unternehmen. In der Schweiz wird sie ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch — darunter ist die Anmeldung freiwillig. Abgerechnet wird je nach Methode quartalsweise oder halbjährlich mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Verbrauchssteuer, die der Bund auf nahezu allen Waren und Dienstleistungen erhebt. Der Normalsatz beträgt 8.1 %, für Beherbergung gilt ein Sondersatz von 3.8 % und für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel oder Bücher ein reduzierter Satz von 2.6 %. Das Unternehmen zieht die auf eigenen Einkäufen bezahlte MWST (Vorsteuer) von der eingenommenen MWST ab und überweist nur die Differenz an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Beispiel: Ein Schreiner verkauft einen Tisch für CHF 5'000 plus 8.1 % MWST, also CHF 405. Für das Holz hat er CHF 2'000 plus CHF 162 Vorsteuer bezahlt. An die ESTV überweist er die Differenz: CHF 405 − CHF 162 = CHF 243.
Zum Lexikon
Ab welchem Umsatz muss ich mich für die MWST anmelden?
Sobald Ihr weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht, ist die Anmeldung bei der ESTV obligatorisch. Darunter ist sie freiwillig. Das kann sich lohnen, wenn Sie hohe Vorsteuern aus Investitionen geltend machen möchten.
Wie oft muss ich mit der MWST abrechnen?
Standardmässig wird quartalsweise abgerechnet. Bei der vereinfachten Saldosteuersatz-Methode genügt eine halbjährliche Abrechnung — wir prüfen für Sie, welche Methode den kleineren Aufwand bedeutet.
