Lexikon · Jahresende

Lohnausweis

Die jährliche Bescheinigung über Lohn und Abzüge, die der Arbeitgeber ausstellt. Sie ist die Grundlage für die Steuererklärung der Arbeitnehmenden und muss bestimmten Vorgaben der Steuerverwaltung entsprechen.

Der Lohnausweis ist die jährliche Bescheinigung des Arbeitgebers über den ausbezahlten Lohn und sämtliche Abzüge wie AHV, BVG und Quellensteuer. Er bildet die Grundlage für die Steuererklärung der Arbeitnehmenden und muss exakt der amtlichen Wegleitung der Steuerverwaltung entsprechen. Fehlerhafte Lohnausweise führen zu Rückfragen der Steuerbehörde und müssen korrigiert werden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält im Februar den Lohnausweis für das Vorjahr. Darauf stehen unter anderem der Bruttolohn (Feld 1), die Sozialabzüge (Feld 9) und ein allfälliger Geschäftswagen-Anteil. Diese Zahlen überträgt er, oder wir für ihn, in die Steuererklärung.

Häufige Fragen

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01

Bis wann muss ich den Lohnausweis erhalten?

Der Arbeitgeber stellt den Lohnausweis nach Jahresende aus, üblicherweise im Januar oder Februar, damit Sie ihn rechtzeitig für die Steuererklärung zur Hand haben. Eine fixe gesetzliche Frist auf den Tag gibt es nicht, aber er muss vor dem Abgabetermin vorliegen.

02

Müssen auch Spesen und Naturalleistungen aufgeführt werden?

Ja. Geldwerte Leistungen wie ein privat nutzbarer Geschäftswagen, Verpflegung oder Pauschalspesen gehören gemäss Wegleitung in den Lohnausweis. Wir stellen in der Lohnbuchhaltung sicher, dass alles korrekt deklariert ist.

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