Revision
Die gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung durch eine unabhängige Stelle. Es gibt die eingeschränkte und die ordentliche Revision; kleine Firmen können unter Bedingungen darauf verzichten (Opting-out). Ob Ihr Betrieb prüfpflichtig ist, hängt von Grösse und Rechtsform ab.
Die Revision ist die gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung durch eine unabhängige Revisionsstelle. Das Schweizer Recht unterscheidet die eingeschränkte Revision (für kleinere Unternehmen) und die strengere ordentliche Revision (für grosse Gesellschaften und Publikumsgesellschaften). Sehr kleine Firmen können unter bestimmten Voraussetzungen ganz auf eine Revision verzichten — das sogenannte Opting-out.
Beispiel: Eine GmbH mit 8 Vollzeitstellen möchte auf die Revision verzichten. Da sie im Jahresdurchschnitt unter 10 Vollzeitstellen liegt und alle Gesellschafter zustimmen, ist ein Opting-out möglich — die jährliche Prüfung entfällt und spart Kosten.
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Wann brauche ich eine ordentliche statt eine eingeschränkte Revision?
Die ordentliche Revision ist Pflicht, wenn ein Unternehmen zwei der drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet: Bilanzsumme über CHF 20 Mio., Umsatz über CHF 40 Mio. oder mehr als 250 Vollzeitstellen. Darunter genügt in der Regel die eingeschränkte Revision.
Wann ist ein Opting-out möglich?
Wenn die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen beschäftigt und sämtliche Gesellschafter zustimmen. Dann kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden — der Verzicht wird im Handelsregister eingetragen.
