Lexikon · Unternehmen

Jahresabschluss

Der Abschluss des Geschäftsjahres mit Bilanz (Vermögen und Schulden) und Erfolgsrechnung (Ertrag und Aufwand). Er ist Grundlage für die Steuererklärung des Unternehmens und für Gespräche mit Bank und Partnern.

Der Jahresabschluss schliesst das Geschäftsjahr ab und besteht aus der Bilanz (Vermögen und Schulden zu einem Stichtag) sowie der Erfolgsrechnung (Ertrag und Aufwand über das Jahr). Er ist die Grundlage für die Steuererklärung des Unternehmens und ein zentrales Dokument für Gespräche mit Bank, Investoren und Geschäftspartnern. In der Schweiz richtet er sich nach dem Rechnungslegungsrecht im Obligationenrecht (OR).

Beispiel: Eine GmbH erwirtschaftet im Jahr CHF 300'000 Ertrag bei CHF 250'000 Aufwand. Die Erfolgsrechnung weist somit einen Gewinn von CHF 50'000 aus, der in die Bilanz als Eigenkapital fliesst und die Basis für die Gewinnsteuer bildet.

Häufige Fragen

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01

Wann muss der Jahresabschluss vorliegen?

Das Obligationenrecht verlangt, dass der Abschluss innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und von der Generalversammlung genehmigt wird. Für die Steuererklärung sollte er rechtzeitig vor dem kantonalen Abgabetermin fertig sein.

02

Was gehört alles zum Jahresabschluss?

Mindestens Bilanz und Erfolgsrechnung, bei grösseren Unternehmen zusätzlich ein Anhang. Ab bestimmten Schwellenwerten kommen weitere Bestandteile wie eine Geldflussrechnung und ein Lagebericht dazu.

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