Treuhänder für Gastronomie
Die Gastronomie ist eine der buchhalterisch anspruchsvollsten Branchen der Schweiz – zwischen unterschiedlichen MWST-Sätzen, hohem Bargeldanteil und dem L-GAV des Gastgewerbes bleibt wenig Spielraum für Fehler. Wir kennen Tagesabschluss, Trinkgeld-Verbuchung und Personalabrechnung im Restaurant aus täglicher Praxis.
Die Gastronomie ist eine der buchhalterisch anspruchsvollsten Branchen der Schweiz – zwischen unterschiedlichen MWST-Sätzen, hohem Bargeldanteil und dem L-GAV des Gastgewerbes bleibt wenig Spielraum für Fehler. Wir kennen Tagesabschluss, Trinkgeld-Verbuchung und Personalabrechnung im Restaurant aus täglicher Praxis.
Wir begleiten Restaurants und Cafés von der Gastgewerbe-Bewilligung (Wirtepatent) über das Kassenbuch bis zur korrekten MWST-Abrechnung – aus einer Hand.
Worauf es in der Gastronomie ankommt
Zwei MWST-Sätze unter einem Dach
Konsumation vor Ort wird mit 8.1 % besteuert, Take-away und Lieferung nur mit 2.6 %. Wer beides anbietet, muss Umsätze sauber trennen – sonst drohen Nachforderungen der ESTV.
Tagesabschluss & Kassenbuch
Bei hohem Bargeldanteil verlangt die Steuerverwaltung ein lückenloses, täglich geführtes Kassenbuch. Fehlende Tagesabschlüsse sind der häufigste Grund für Ermessensveranlagungen.
Trinkgeld korrekt verbuchen
Trinkgeld ist nicht gleich Trinkgeld: individuelles Sackgeld bleibt steuerfrei, über die Kasse verteiltes Servicegeld kann AHV- und lohnpflichtig sein. Die Abgrenzung will dokumentiert sein.
Personalfluktuation & L-GAV
Stundenlöhne, ständige Ein- und Austritte und die Mindestlöhne des L-GAV Gastgewerbe machen die Lohnbuchhaltung aufwendig – inklusive 13. Monatslohn und Ferienentschädigung im Stundenlohn.
Was wir für Gastronomie tun
Finanzbuchhaltung
Von der Belegerfassung bis zum Jahresabschluss: Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung zuverlässig und termingerecht.
Mehr erfahren →02Lohnbuchhaltung
Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Personaladministration, zuverlässig und diskret.
Mehr erfahren →03Steuererklärung ausfüllen lassen
Steuererklärungen für Privatpersonen: vollständig, fristgerecht und mit allen Abzügen, die Ihnen zustehen.
Mehr erfahren →04Firmengründung
Von der Wahl der Rechtsform bis zum Eintrag im Handelsregister: Wir gründen Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma, auch für Gründerinnen und Gründer aus dem Ausland.
Mehr erfahren →Häufige Fragen: Gastronomie
Welchen MWST-Satz muss ich für Take-away verrechnen?
Take-away und Hauslieferung gelten als Lieferung von Lebensmitteln und unterliegen dem reduzierten Satz von 2.6 %. Konsumation an Ort und Stelle (Tisch, Stühle, Geschirr) ist eine gastgewerbliche Leistung mit 8.1 %. Bieten Sie beides an, müssen Sie die Umsätze pro Verkauf zuordnen können.
Brauche ich für mein Restaurant eine spezielle Bewilligung?
Ja. Für den Ausschank und den gastgewerblichen Betrieb ist in den meisten Kantonen eine Gastgewerbe-/Wirtschaftsbewilligung nötig, oft verbunden mit einem Wirtefachausweis. Wir unterstützen Sie bei der Gastgewerbe-Bewilligung und der Anmeldung.
