Leistung 05 · Für Privatpersonen

Die Steuererklärung, die nichts vergisst

Steuererklärungen für Privatpersonen: vollständig, fristgerecht und mit allen Abzügen, die Ihnen zustehen.

Die meisten zahlen zu viel, weil Abzüge liegen bleiben.

Wir erstellen Ihre Steuererklärung vollständig und prüfen systematisch alle Abzüge: Berufsauslagen, Säule 3a, Weiterbildung, Liegenschaftsunterhalt, Krankheitskosten.

Auch Spezialfälle gehören zu unserem Alltag: Quellensteuer-Korrekturen, Grenzgänger, Liegenschaften, Wertschriften. Fristverlängerungen beantragen wir auf Ihren Wunsch, als kostenpflichtige Zusatzleistung.

Steuerformulare und Belege, ordentlich sortiertSTEUERN
Leistungsumfang

Was dazugehört

01

Steuererklärung komplett

Vom Lohnausweis bis zur Einreichung — Sie liefern Unterlagen, wir den Rest.

02

Abzugs-Optimierung

Systematische Prüfung aller Abzüge — legal und vollständig.

03

Fristen & Verkehr mit Behörden

Fristverlängerungen, Rückfragen und Einsprachen erledigen wir auf Wunsch, als separate, kostenpflichtige Leistung.

04

Spezialfälle

Quellensteuer, Liegenschaften, Wertschriften, Erbschaften: kein Problem.

So läuft es ab

Vier Schritte zur Entlastung

01

Kostenloses Erstgespräch

Wir hören zu und sagen ehrlich, was Sie brauchen, und was nicht.

02

Offerte mit Fixpreis-Logik

Sie wissen vorher, was es kostet, keine Überraschungen auf der Rechnung.

03

Saubere Übernahme

Sie senden uns Ihre Unterlagen und Pendenzen — wir übernehmen sie strukturiert und termingerecht.

04

Laufende Betreuung

Fixe Ansprechperson, proaktive Fristen-Erinnerungen, Erreichbarkeit in sieben Sprachen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

01

Welche Unterlagen brauche ich?

Lohnausweis, Bank-/Wertschriftenauszüge, Belege für Abzüge (3a, Weiterbildung, Krankheitskosten) und die letzte Veranlagung. Sie erhalten von uns eine persönliche Checkliste. Ein separater Termin ist nicht nötig — Sie bringen oder senden uns die Unterlagen anhand der Checkliste.

02

Was kostet eine Steuererklärung?

Einfache Erklärungen zum fairen Fixpreis; bei Liegenschaften oder Wertschriften nach Aufwand — den Rahmen nennen wir Ihnen vorab verbindlich.

03

Lohnt sich das auch bei einfachen Verhältnissen?

Oft ja: Übersehene Abzüge kosten meist mehr als das Honorar, und Sie sparen Zeit und Nerven.

04

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht sein?

Die Frist hängt vom Kanton ab — im Aargau in der Regel der 31. März. Fristverlängerungen sind kostenpflichtig; wir beantragen sie nur auf Ihren Wunsch.

05

Was passiert bei Rückfragen oder einer Einsprache der Steuerbehörde?

Das übernehmen wir als separate, kostenpflichtige Leistung — nicht automatisch: Belege nachreichen, Einsprachen formulieren, Fristen wahren. Auf Ihren Wunsch und nach Absprache.

Das erste Gespräch ist kostenlos. Nutzen Sie es

Termin vereinbaren