Die Steuererklärung, die nichts vergisst
Steuererklärungen für Privatpersonen: vollständig, fristgerecht und mit allen Abzügen, die Ihnen zustehen.
Die meisten zahlen zu viel, weil Abzüge liegen bleiben.
Wir erstellen Ihre Steuererklärung vollständig und prüfen systematisch alle Abzüge: Berufsauslagen, Säule 3a, Weiterbildung, Liegenschaftsunterhalt, Krankheitskosten.
Auch Spezialfälle gehören zu unserem Alltag: Quellensteuer-Korrekturen, Grenzgänger, Liegenschaften, Wertschriften. Fristverlängerungen beantragen wir auf Ihren Wunsch, als kostenpflichtige Zusatzleistung.
STEUERNWas dazugehört
Steuererklärung komplett
Vom Lohnausweis bis zur Einreichung — Sie liefern Unterlagen, wir den Rest.
Abzugs-Optimierung
Systematische Prüfung aller Abzüge — legal und vollständig.
Fristen & Verkehr mit Behörden
Fristverlängerungen, Rückfragen und Einsprachen erledigen wir auf Wunsch, als separate, kostenpflichtige Leistung.
Spezialfälle
Quellensteuer, Liegenschaften, Wertschriften, Erbschaften: kein Problem.
Vier Schritte zur Entlastung
Kostenloses Erstgespräch
Wir hören zu und sagen ehrlich, was Sie brauchen, und was nicht.
Offerte mit Fixpreis-Logik
Sie wissen vorher, was es kostet, keine Überraschungen auf der Rechnung.
Saubere Übernahme
Sie senden uns Ihre Unterlagen und Pendenzen — wir übernehmen sie strukturiert und termingerecht.
Laufende Betreuung
Fixe Ansprechperson, proaktive Fristen-Erinnerungen, Erreichbarkeit in sieben Sprachen.
Kurz beantwortet
Welche Unterlagen brauche ich?
Lohnausweis, Bank-/Wertschriftenauszüge, Belege für Abzüge (3a, Weiterbildung, Krankheitskosten) und die letzte Veranlagung. Sie erhalten von uns eine persönliche Checkliste. Ein separater Termin ist nicht nötig — Sie bringen oder senden uns die Unterlagen anhand der Checkliste.
Was kostet eine Steuererklärung?
Einfache Erklärungen zum fairen Fixpreis; bei Liegenschaften oder Wertschriften nach Aufwand — den Rahmen nennen wir Ihnen vorab verbindlich.
Lohnt sich das auch bei einfachen Verhältnissen?
Oft ja: Übersehene Abzüge kosten meist mehr als das Honorar, und Sie sparen Zeit und Nerven.
Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht sein?
Die Frist hängt vom Kanton ab — im Aargau in der Regel der 31. März. Fristverlängerungen sind kostenpflichtig; wir beantragen sie nur auf Ihren Wunsch.
Was passiert bei Rückfragen oder einer Einsprache der Steuerbehörde?
Das übernehmen wir als separate, kostenpflichtige Leistung — nicht automatisch: Belege nachreichen, Einsprachen formulieren, Fristen wahren. Auf Ihren Wunsch und nach Absprache.
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