Säule 3a
Die gebundene private Vorsorge — die dritte Säule. Einzahlungen sind bis zu einem jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar, das Guthaben ist bis zur Pensionierung gebunden. Eines der wirksamsten legalen Steuersparmittel für Privatpersonen.
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge und damit die steuerlich privilegierte Form der dritten Säule. Einzahlungen sind bis zu einem jährlichen Maximalbetrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar; das Guthaben bleibt grundsätzlich bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter gebunden. Sie gilt als eines der wirksamsten legalen Steuersparmittel für Privatpersonen in der Schweiz.
Beispiel: Ein Angestellter mit einem Grenzsteuersatz von 25 % zahlt 2024 den Maximalbetrag von CHF 7'056 in die Säule 3a ein. Dadurch sinkt sein steuerbares Einkommen um CHF 7'056 — er spart rund CHF 1'764 Steuern und baut gleichzeitig Vorsorgekapital auf.
Zum Lexikon
Wie viel darf ich 2024 in die Säule 3a einzahlen?
Angestellte mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7'056 einzahlen. Selbstständige ohne zweite Säule können bis zu 20 % ihres Nettoerwerbseinkommens einzahlen, gedeckelt auf einen höheren Betrag. Der Betrag muss bis Jahresende auf dem Konto sein.
Wann kann ich das Geld vorzeitig beziehen?
Ein vorzeitiger Bezug ist nur in gesetzlich definierten Fällen möglich, etwa beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, beim Schritt in die Selbstständigkeit, beim Wegzug aus der Schweiz oder beim Einkauf in die Pensionskasse.
