Doppelte Buchhaltung
Die kaufmännische Buchführung, bei der jeder Geschäftsfall auf zwei Konten erfasst wird (Soll und Haben). Sie ist für GmbH und AG vorgeschrieben und liefert jederzeit ein vollständiges Bild der Finanzlage.
Die doppelte Buchhaltung ist die kaufmännische Standardmethode, bei der jeder Geschäftsfall auf zwei Konten gleichzeitig erfasst wird — einmal im Soll, einmal im Haben. Dadurch ist die Buchhaltung jederzeit im Gleichgewicht und liefert ein vollständiges Bild von Vermögen, Schulden und Erfolg. Für GmbH und AG ist sie gesetzlich vorgeschrieben; sehr kleine Einzelfirmen dürfen eine vereinfachte «Milchbüechli-Rechnung» führen.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft einen Computer für CHF 2'000 und bezahlt bar. Gebucht wird: «Büromaterial/Mobiliar» CHF 2'000 im Soll und «Kasse» CHF 2'000 im Haben. Beide Seiten gleichen sich aus — die Buchhaltung bleibt im Lot.
Zum Lexikon
Wer ist zur doppelten Buchhaltung verpflichtet?
Alle juristischen Personen wie GmbH und AG sowie Einzelfirmen und Personengesellschaften ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000. Darunter genügt eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.
Was bedeuten Soll und Haben?
Es sind die beiden Seiten eines Kontos. Vereinfacht: Soll steht links und erfasst Zugänge bei Aktiv- und Aufwandkonten, Haben steht rechts und erfasst Zugänge bei Passiv- und Ertragskonten. Jede Buchung berührt immer mindestens beide Seiten.
