Treuhänder für Reinigungsfirmen
Reinigungsfirmen tragen ein hohes Lohnvolumen mit vielen Teilzeit- und Stundenlohn-Mitarbeitenden, oft quellensteuerpflichtig und dem GAV Reinigung unterstellt. Wir beherrschen genau diese lohnintensive Buchhaltung und die Kalkulation pro Objekt.
Reinigungsfirmen tragen ein hohes Lohnvolumen mit vielen Teilzeit- und Stundenlohn-Mitarbeitenden, oft quellensteuerpflichtig und dem GAV Reinigung unterstellt. Wir beherrschen genau diese lohnintensive Buchhaltung und die Kalkulation pro Objekt.
Wir wickeln Ihre lohnintensive Abrechnung mit Stundenlöhnen, Quellensteuer und GAV-Mindestlöhnen sauber ab und liefern eine Objektkalkulation, die Ihre Margen transparent macht.
Worauf es in der Reinigungsfirmen ankommt
Hohes Lohnvolumen & Teilzeit
Viele Mitarbeitende mit kleinen Pensen und Stundenlöhnen machen die Lohnbuchhaltung zum aufwendigsten Posten – inklusive Ferienentschädigung und 13. Monatslohn im Stundenlohn.
GAV Reinigung
Der Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche schreibt Mindestlöhne, Zuschläge und Spesen vor. Wer diese nicht einhält, riskiert Nachforderungen und Sanktionen der paritätischen Kommission.
Quellensteuer
Ein grosser Teil der Belegschaft ist quellensteuerpflichtig. Die korrekte Tarifeinstufung, Abrechnung und monatliche Ablieferung an den Kanton ist fehleranfällig und zeitintensiv.
Objektkalkulation & Material
Jeder Reinigungsauftrag hat eigene Lohn- und Materialkosten. Ohne Kalkulation pro Objekt bleibt unklar, welcher Vertrag rentiert und wo nachverhandelt werden muss.
Was wir für Reinigungsfirmen tun
Finanzbuchhaltung
Von der Belegerfassung bis zum Jahresabschluss: Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung zuverlässig und termingerecht.
Mehr erfahren →02Lohnbuchhaltung
Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Personaladministration, zuverlässig und diskret.
Mehr erfahren →03Firmengründung
Von der Wahl der Rechtsform bis zum Eintrag im Handelsregister: Wir gründen Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma, auch für Gründerinnen und Gründer aus dem Ausland.
Mehr erfahren →Häufige Fragen: Reinigungsfirmen
Wie rechne ich Stundenlöhne mit Ferien und 13. Monatslohn korrekt ab?
Im Stundenlohn werden Ferienanspruch und 13. Monatslohn üblicherweise prozentual aufgeschlagen und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen (z. B. Ferienentschädigung als Zuschlag). Die Sätze richten sich nach Alter und GAV. Wir richten die Lohnbuchhaltung so ein, dass diese Zuschläge GAV-konform und transparent abgebildet sind.
Was muss ich bei der Quellensteuer für mein Reinigungspersonal beachten?
Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung sind in der Regel quellensteuerpflichtig. Sie müssen den richtigen Tarif anwenden, die Steuer monatlich vom Lohn abziehen und an den Kanton abliefern – inklusive korrekter Behandlung bei mehreren Arbeitgebern. Wir übernehmen die vollständige Quellensteuer-Abrechnung für Sie.
