Branche · Reinigungsfirmen

Treuhänder für Reinigungsfirmen

Reinigungsfirmen tragen ein hohes Lohnvolumen mit vielen Teilzeit- und Stundenlohn-Mitarbeitenden, oft quellensteuerpflichtig und dem GAV Reinigung unterstellt. Wir beherrschen genau diese lohnintensive Buchhaltung und die Kalkulation pro Objekt.

Reinigungsfirmen tragen ein hohes Lohnvolumen mit vielen Teilzeit- und Stundenlohn-Mitarbeitenden, oft quellensteuerpflichtig und dem GAV Reinigung unterstellt. Wir beherrschen genau diese lohnintensive Buchhaltung und die Kalkulation pro Objekt.

Wir wickeln Ihre lohnintensive Abrechnung mit Stundenlöhnen, Quellensteuer und GAV-Mindestlöhnen sauber ab und liefern eine Objektkalkulation, die Ihre Margen transparent macht.

Typische Herausforderungen

Worauf es in der Reinigungsfirmen ankommt

01

Hohes Lohnvolumen & Teilzeit

Viele Mitarbeitende mit kleinen Pensen und Stundenlöhnen machen die Lohnbuchhaltung zum aufwendigsten Posten – inklusive Ferienentschädigung und 13. Monatslohn im Stundenlohn.

02

GAV Reinigung

Der Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche schreibt Mindestlöhne, Zuschläge und Spesen vor. Wer diese nicht einhält, riskiert Nachforderungen und Sanktionen der paritätischen Kommission.

03

Quellensteuer

Ein grosser Teil der Belegschaft ist quellensteuerpflichtig. Die korrekte Tarifeinstufung, Abrechnung und monatliche Ablieferung an den Kanton ist fehleranfällig und zeitintensiv.

04

Objektkalkulation & Material

Jeder Reinigungsauftrag hat eigene Lohn- und Materialkosten. Ohne Kalkulation pro Objekt bleibt unklar, welcher Vertrag rentiert und wo nachverhandelt werden muss.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Reinigungsfirmen

01

Wie rechne ich Stundenlöhne mit Ferien und 13. Monatslohn korrekt ab?

Im Stundenlohn werden Ferienanspruch und 13. Monatslohn üblicherweise prozentual aufgeschlagen und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen (z. B. Ferienentschädigung als Zuschlag). Die Sätze richten sich nach Alter und GAV. Wir richten die Lohnbuchhaltung so ein, dass diese Zuschläge GAV-konform und transparent abgebildet sind.

02

Was muss ich bei der Quellensteuer für mein Reinigungspersonal beachten?

Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung sind in der Regel quellensteuerpflichtig. Sie müssen den richtigen Tarif anwenden, die Steuer monatlich vom Lohn abziehen und an den Kanton abliefern – inklusive korrekter Behandlung bei mehreren Arbeitgebern. Wir übernehmen die vollständige Quellensteuer-Abrechnung für Sie.

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