Branche · Immobilien & Liegenschaften

Treuhänder für Immobilien & Liegenschaften

Wer Liegenschaften hält oder verwaltet, hat es mit Liegenschaftsbuchhaltung, Eigenmietwert, Unterhaltsabzügen und der Grundstückgewinnsteuer zu tun. Wir bringen Erträge, Unterhalt und Abschreibungen in eine Struktur, die Steuern senkt und den Überblick wahrt.

Wer Liegenschaften hält oder verwaltet, hat es mit Liegenschaftsbuchhaltung, Eigenmietwert, Unterhaltsabzügen und der Grundstückgewinnsteuer zu tun. Wir bringen Erträge, Unterhalt und Abschreibungen in eine Struktur, die Steuern senkt und den Überblick wahrt.

Wir führen Ihre Liegenschaftsbuchhaltung und optimieren die Abgrenzung zwischen werterhaltendem Unterhalt und wertvermehrenden Investitionen – das spart bei Einkommens- und Grundstückgewinnsteuer.

Typische Herausforderungen

Worauf es in der Immobilien & Liegenschaften ankommt

01

Unterhalt vs. wertvermehrend

Werterhaltender Unterhalt ist sofort abziehbar, wertvermehrende Investitionen nicht – sie senken erst später die Grundstückgewinnsteuer. Die richtige Zuordnung jeder Rechnung entscheidet über die Steuerlast.

02

Eigenmietwert & Erträge

Selbst genutzte Liegenschaften lösen den Eigenmietwert aus, vermietete bringen laufende Erträge. Beides muss korrekt deklariert und mit den abziehbaren Kosten verrechnet werden.

03

Grundstückgewinnsteuer

Beim Verkauf fällt die Grundstückgewinnsteuer auf den Wertzuwachs an. Wer wertvermehrende Investitionen über die Jahre belegt, reduziert den steuerbaren Gewinn spürbar.

04

Abschreibungen & Verwaltungskosten

Bei Geschäftsliegenschaften sind Abschreibungen und Verwaltungskosten geltend zu machen. Eine saubere Liegenschaftsbuchhaltung pro Objekt zeigt die tatsächliche Rendite jeder Immobilie.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Immobilien & Liegenschaften

01

Welche Liegenschaftskosten kann ich von den Steuern abziehen?

Abziehbar sind werterhaltende Unterhaltskosten wie Reparaturen, Service und Ersatz, dazu Versicherungs- und Verwaltungskosten sowie Hypothekarzinsen. Wertvermehrende Investitionen (z. B. ein Anbau) sind nicht sofort abziehbar, reduzieren aber später die Grundstückgewinnsteuer. Wir ordnen jede Rechnung korrekt zu.

02

Wie kann ich die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf reduzieren?

Die Steuer wird auf der Differenz zwischen Verkaufs- und Anlagewert berechnet. Belegte wertvermehrende Investitionen erhöhen den Anlagewert und senken so den steuerbaren Gewinn. Auch die Besitzdauer wirkt sich aus. Deshalb lohnt es sich, sämtliche Investitionsbelege über die Jahre aufzubewahren – wir führen das laufend für Sie.

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