Treuhänder für Coiffeur & Kosmetik
Coiffeur- und Kosmetiksalons arbeiten mit viel Bargeld, Trinkgeld und einem Mix aus Festangestellten, Aushilfen und Stuhlmieterinnen. Genau hier entstehen die typischen Buchhaltungs- und Lohnfragen, die wir täglich lösen.
Coiffeur- und Kosmetiksalons arbeiten mit viel Bargeld, Trinkgeld und einem Mix aus Festangestellten, Aushilfen und Stuhlmieterinnen. Genau hier entstehen die typischen Buchhaltungs- und Lohnfragen, die wir täglich lösen.
Wir trennen für Sie sauber zwischen Anstellung und Stuhlmiete und bringen Bargeldkasse, Produkteverkauf und Löhne in eine prüfungssichere Buchhaltung.
Worauf es in der Coiffeur & Kosmetik ankommt
Bargeld & Trinkgeld
Ein grosser Teil des Umsatzes fliesst in bar, dazu kommt Trinkgeld. Ohne sauberes Kassenbuch und klare Trinkgeld-Regelung gerät die Buchhaltung bei einer Kontrolle schnell unter Druck.
Stuhlmiete vs. Anstellung
Vermieten Sie einen Stuhl oder stellen Sie an? Die falsche Einstufung führt zu AHV-Nachforderungen und Scheinselbstständigkeit. Die Abgrenzung muss vertraglich und buchhalterisch stimmen.
Teilzeit- und Aushilfslöhne
Viele kleine Pensen, Stundenlöhne und kurzfristige Aushilfen machen die Lohnabrechnung kleinteilig – inklusive korrekter Sozialabzüge und Quellensteuer bei ausländischen Mitarbeitenden.
Produkte-Lager & Ladenmiete
Der Verkauf von Pflegeprodukten bringt Lagerbewertung und Margenrechnung mit sich, während die hohe Ladenmiete die Fixkosten dominiert – beides will im Budget abgebildet sein.
Was wir für Coiffeur & Kosmetik tun
Finanzbuchhaltung
Von der Belegerfassung bis zum Jahresabschluss: Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung zuverlässig und termingerecht.
Mehr erfahren →02Lohnbuchhaltung
Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Personaladministration, zuverlässig und diskret.
Mehr erfahren →03Firmengründung
Von der Wahl der Rechtsform bis zum Eintrag im Handelsregister: Wir gründen Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma, auch für Gründerinnen und Gründer aus dem Ausland.
Mehr erfahren →Häufige Fragen: Coiffeur & Kosmetik
Stuhlmiete oder Anstellung – was ist für mich richtig?
Das hängt von der tatsächlichen Selbstständigkeit ab: Wer eigene Kundschaft, eigenes Inkasso und unternehmerisches Risiko trägt, kann als Stuhlmieterin selbstständig sein. Sind die Personen weisungsgebunden, liegt eine Anstellung vor. Wir prüfen Ihre Situation, damit die AHV die Selbstständigkeit nicht nachträglich aberkennt.
Muss ich Trinkgeld in der Buchhaltung erfassen?
Direkt der Mitarbeiterin gegebenes Trinkgeld ist in der Regel steuerfrei und muss nicht über die Kasse laufen. Sammeln Sie Trinkgeld über die Kasse und verteilen es, ist es lohnrelevant. Wir richten eine saubere Trennung ein, die einer Kontrolle standhält.
