Anleitungen · Schritt für Schritt

Wirtepatent und Gastgewerbe-Bewilligung: Schritt für Schritt

Wer in der Schweiz ein Restaurant, Café, einen Imbiss oder eine Bar eröffnet, braucht eine Gastgewerbe-Bewilligung der Gemeinde – umgangssprachlich Wirtepatent. Die Anforderungen sind kantonal geregelt und unterscheiden sich deutlich. Wir klären ab, was in Ihrem Kanton gilt, und wickeln das Gesuch ab CHF 550 für Sie ab.

Schritt für Schritt

So läuft es ab

01

Kantonale Anforderungen abklären

Einige Kantone verlangen weiterhin einen Fähigkeitsausweis oder einen Gastgewerbekurs, andere haben diese Pflicht abgeschafft und prüfen nur noch Betrieb und Person. Wir klären für Ihren Standort verbindlich ab, was verlangt wird, bevor Sie Kosten auslösen.

02

Betrieb und Räumlichkeiten prüfen

Die Bewilligung hängt am Lokal, nicht nur an der Person: Nutzungszone, Brandschutz, Fluchtwege, Lüftung, WC-Anlagen und Barrierefreiheit müssen stimmen. Bei Umnutzung eines Ladens zum Gastrobetrieb braucht es zusätzlich eine Baubewilligung.

03

Gesuch bei der Gemeinde einreichen

Eingereicht werden in der Regel Personalien, Strafregister- und Betreibungsauszug, Mietvertrag oder Grundbuchauszug, Betriebskonzept mit Öffnungszeiten sowie Grundrisspläne des Lokals.

04

Lebensmittelkontrolle und Selbstkontrollkonzept

Vor der Eröffnung meldet man den Betrieb beim kantonalen Lebensmittelinspektorat an. Verlangt wird ein Selbstkontrollkonzept mit Temperaturkontrollen, Reinigungsplan und Rückverfolgbarkeit der Ware.

05

Alkoholausschank und Öffnungszeiten regeln

Der Ausschank gebrannter Wasser ist bewilligungspflichtig und an Jugendschutzauflagen gebunden. Öffnungszeiten, Aussenbestuhlung und Lärmschutz werden in derselben Bewilligung oder in einer separaten Nutzungsbewilligung geregelt.

06

Firma, AHV und MWST anmelden

Parallel läuft die betriebliche Anmeldung: Rechtsform und Handelsregister, AHV-Ausgleichskasse, Unfallversicherung, BVG sowie – ab CHF 100’000 Umsatz – die Mehrwertsteuer. Auch der L-GAV des Gastgewerbes gilt ab dem ersten Mitarbeitenden.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

01

Brauche ich in jedem Kanton ein Wirtepatent?

Nein. Mehrere Kantone haben den Fähigkeitsausweis abgeschafft und verlangen nur noch eine Betriebsbewilligung der Gemeinde. Andere Kantone halten am Ausweis oder an einem Kurs fest. Wir prüfen Ihren Standort, bevor Sie einen Kurs buchen.

02

Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?

Rechnen Sie mit vier bis zwölf Wochen ab vollständigem Gesuch. Kommt eine Baubewilligung wegen Umnutzung dazu, verlängert sich der Ablauf deutlich – planen Sie den Mietbeginn entsprechend.

03

Was kostet die Gastgewerbe-Bewilligung bei Planet?

Wir wickeln das Bewilligungsgesuch für eine Pauschale von CHF 550 ab. Kantonale und kommunale Gebühren sowie allfällige Kurskosten kommen separat dazu.

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