Ersten Mitarbeiter anstellen: Anleitung
Den ersten Mitarbeiter anzustellen bringt mehrere Pflichten bei Vertrag und Sozialversicherungen mit sich. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht aufgesetzt ist.
So läuft es ab
Arbeitsvertrag aufsetzen
Wir erstellen einen rechtskonformen Arbeitsvertrag mit Lohn, Pensum, Ferien und Kündigungsfristen.
Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
Der Mitarbeiter wird bei der AHV-Ausgleichskasse für AHV, IV und EO angemeldet.
BVG / Pensionskasse
Ab dem gesetzlichen Mindestlohn ist die berufliche Vorsorge obligatorisch. Wir schliessen den Mitarbeiter an die Pensionskasse an.
UVG-Unfallversicherung
Jeder Arbeitnehmer muss obligatorisch gegen Berufs- und – ab acht Wochenstunden – Nichtberufsunfälle versichert sein.
Quellensteuer prüfen
Bei ausländischen Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung ist allenfalls Quellensteuer abzurechnen.
Lohnabrechnung erstellen
Wir richten die monatliche Lohnabrechnung ein und sorgen für korrekte Abzüge und Auszahlungen.
Wir übernehmen das
Kurz beantwortet
Welche Sozialversicherungen sind beim ersten Mitarbeiter Pflicht?
Obligatorisch sind AHV/IV/EO über die Ausgleichskasse, die Unfallversicherung (UVG) und – ab dem BVG-Mindestlohn – die berufliche Vorsorge.
Muss ich Quellensteuer abrechnen?
Das hängt vom Aufenthaltsstatus des Mitarbeiters ab. Bei ausländischen Angestellten ohne Niederlassungsbewilligung ist in der Regel Quellensteuer fällig – wir prüfen das für Sie.
