Anleitungen · Schritt für Schritt

Krankenkasse wechseln: bis 30. November

Die Grundversicherung lässt sich jedes Jahr auf den 1. Januar wechseln – die Kündigung muss dafür bis am 30. November bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Wir vergleichen Prämien und Modelle unabhängig und übernehmen den Wechsel für Sie.

Schritt für Schritt

So läuft es ab

01

Neue Prämien abwarten

Die genehmigten Prämien des Folgejahres werden jeweils im Herbst veröffentlicht. Erst dann lässt sich seriös rechnen – ein Wechsel im Sommer erfolgt immer auf veralteter Grundlage.

02

Franchise und Modell prüfen

Für Erwachsene stehen Franchisen von CHF 300 bis 2’500 zur Wahl, dazu 10 % Selbstbehalt bis maximal CHF 700 pro Jahr. Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle senken die Prämie zusätzlich, schränken aber die freie Arztwahl ein.

03

Grundversicherung und Zusatz trennen

Nur die Grundversicherung ist frei wechselbar – jede Kasse muss Sie aufnehmen. Zusatzversicherungen haben eigene, meist längere Kündigungsfristen und verlangen bei der neuen Kasse eine Gesundheitsprüfung.

04

Kündigung rechtzeitig einreichen

Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Senden Sie die Kündigung eingeschrieben und so früh, dass sie sicher vor dem 30. November ankommt.

05

Neue Police prüfen

Kontrollieren Sie Beginn, Franchise, Modell und Unfalldeckung. Wer über den Arbeitgeber unfallversichert ist, kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen und spart Prämie.

06

Prämienverbilligung abklären

Je nach Kanton und Einkommen besteht Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Antrag läuft über den Wohnkanton und ist unabhängig davon, bei welcher Kasse Sie versichert sind.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

01

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

In der Grundversicherung nicht – dort gilt Aufnahmepflicht, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Bei Zusatzversicherungen darf die Kasse ablehnen oder Vorbehalte anbringen.

02

Kann ich unterjährig wechseln?

Bei der höchsten Franchise und dem Standardmodell ist der Wechsel nur auf den 1. Januar möglich. Erhöht Ihre Kasse die Prämie, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den 31. Dezember.

03

Lohnt sich ein Wechsel überhaupt?

Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen in derselben Region und Altersklasse oft mehrere hundert Franken pro Jahr – bei identischen Leistungen, denn der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt.

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