Branche · Vereine & Stiftungen

Treuhänder für Vereine & Stiftungen

Vereine und Stiftungen bewegen sich zwischen ehrenamtlichem Engagement und klaren rechtlichen Pflichten – von der Buchführung über die Revision bis zur Steuerbefreiung. Wir entlasten den Vorstand und sorgen für eine ordnungsgemässe, gemeinnützigkeitskonforme Rechnungslegung.

Vereine und Stiftungen bewegen sich zwischen ehrenamtlichem Engagement und klaren rechtlichen Pflichten – von der Buchführung über die Revision bis zur Steuerbefreiung. Wir entlasten den Vorstand und sorgen für eine ordnungsgemässe, gemeinnützigkeitskonforme Rechnungslegung.

Wir kennen die Pflichten von Vereinen und Stiftungen genau und führen Buchhaltung, Revision und das Gesuch um Steuerbefreiung so, dass der ehrenamtliche Vorstand entlastet ist.

Typische Herausforderungen

Worauf es in der Vereine & Stiftungen ankommt

01

Buchführungspflicht & Statuten

Auch Vereine müssen ab einer gewissen Grösse eine ordentliche Buchhaltung führen. Die Statuten und das Rechnungswesen müssen zusammenpassen, damit die Mitgliederversammlung sauber genehmigen kann.

02

Revisionspflicht

Überschreitet ein Verein bestimmte Schwellenwerte oder schreiben die Statuten es vor, ist eine ordentliche oder eingeschränkte Revision nötig. Wer das übersieht, riskiert ungültige Beschlüsse.

03

Gemeinnützigkeit & Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit ist kein Automatismus: Zweck, Statuten und Mittelverwendung müssen die strengen Kriterien erfüllen und gegenüber der Steuerverwaltung belegt werden.

04

Ehrenamtlicher Vorstand

Der Vorstand haftet für die korrekte Geschäftsführung, ist aber meist ehrenamtlich und fachfremd. Eine externe Buchhaltung und Revision schafft Sicherheit und entlastet die Verantwortlichen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Vereine & Stiftungen

01

Wann braucht unser Verein eine Revisionsstelle?

Eine Revisionspflicht entsteht, wenn der Verein zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist und zwei der Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatz, Vollzeitstellen) überschreitet, oder wenn die Statuten bzw. die Mitglieder es verlangen. Wir klären, ob eine ordentliche oder eingeschränkte Revision nötig ist, und übernehmen diese für Sie.

02

Wie wird unser Verein von den Steuern befreit?

Für eine Steuerbefreiung müssen Zweck und Tätigkeit gemeinnützig oder öffentlich sein, die Mittel zweckgebunden eingesetzt und Gewinne nicht an Mitglieder verteilt werden. Die Statuten müssen das absichern. Wir bereiten das Gesuch an die kantonale Steuerverwaltung vor und begleiten den Prozess.

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