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Treuhänder für IT & Freelancer

IT-Freelancer kämpfen mit der AHV-Anerkennung der Selbstständigkeit, unregelmässigem Einkommen und internationalen Kunden mit eigenen MWST-Regeln. Wir klären Rechtsform, Vorsorge und MWST so, dass Sie sich aufs Projekt konzentrieren können.

IT-Freelancer kämpfen mit der AHV-Anerkennung der Selbstständigkeit, unregelmässigem Einkommen und internationalen Kunden mit eigenen MWST-Regeln. Wir klären Rechtsform, Vorsorge und MWST so, dass Sie sich aufs Projekt konzentrieren können.

Wir helfen Ihnen bei der Anerkennung der Selbstständigkeit durch die AHV, bei der Wahl zwischen Einzelfirma und GmbH und bei der korrekten MWST-Behandlung ausländischer Kunden.

Typische Herausforderungen

Worauf es in der IT & Freelancer ankommt

01

AHV-Anerkennung der Selbstständigkeit

Die Ausgleichskasse anerkennt die Selbstständigkeit nicht automatisch. Wer nur einen Hauptkunden hat und weisungsgebunden arbeitet, gilt schnell als scheinselbstständig – mit rückwirkenden Sozialabgaben.

02

Einzelfirma vs. GmbH

Die Einzelfirma ist einfach und günstig, haftet aber unbeschränkt. Ab einem gewissen Einkommen schützt die GmbH das Privatvermögen und kann steuerlich vorteilhafter sein.

03

Internationale Kunden & MWST

Leistungen an ausländische Firmenkunden sind in der Regel von der Schweizer MWST befreit (Empfängerortprinzip). Die korrekte Rechnungsstellung und Deklaration ist trotzdem Pflicht.

04

Unregelmässiges Einkommen & Vorsorge

Schwankende Honorare erschweren Steuer- und Liquiditätsplanung. Ohne Pensionskasse müssen Sie Ihre Vorsorge selbst aufbauen – die Säule 3a wird hier zum wichtigsten Steuer- und Sparhebel.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: IT & Freelancer

01

Wie werde ich von der AHV als selbstständig anerkannt?

Die Ausgleichskasse prüft unter anderem, ob Sie mehrere Kunden haben, das Unternehmerrisiko tragen, eigene Infrastruktur nutzen und frei in der Arbeitsorganisation sind. Ein einziger Auftraggeber spricht gegen die Selbstständigkeit. Wir bereiten den Antrag und die Belege so auf, dass die Anerkennung gelingt.

02

Muss ich ausländischen Kunden Schweizer MWST verrechnen?

Bei Dienstleistungen an Firmen im Ausland gilt meist das Empfängerortprinzip: Die Leistung ist in der Schweiz nicht steuerbar, Sie stellen ohne MWST Rechnung. Diese Umsätze müssen Sie dennoch deklarieren, und die Vorsteuer bleibt abziehbar. Wir richten die korrekte MWST-Behandlung für Ihre Kundenstruktur ein.

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