Treuhänder für IT & Freelancer
IT-Freelancer kämpfen mit der AHV-Anerkennung der Selbstständigkeit, unregelmässigem Einkommen und internationalen Kunden mit eigenen MWST-Regeln. Wir klären Rechtsform, Vorsorge und MWST so, dass Sie sich aufs Projekt konzentrieren können.
IT-Freelancer kämpfen mit der AHV-Anerkennung der Selbstständigkeit, unregelmässigem Einkommen und internationalen Kunden mit eigenen MWST-Regeln. Wir klären Rechtsform, Vorsorge und MWST so, dass Sie sich aufs Projekt konzentrieren können.
Wir helfen Ihnen bei der Anerkennung der Selbstständigkeit durch die AHV, bei der Wahl zwischen Einzelfirma und GmbH und bei der korrekten MWST-Behandlung ausländischer Kunden.
Worauf es in der IT & Freelancer ankommt
AHV-Anerkennung der Selbstständigkeit
Die Ausgleichskasse anerkennt die Selbstständigkeit nicht automatisch. Wer nur einen Hauptkunden hat und weisungsgebunden arbeitet, gilt schnell als scheinselbstständig – mit rückwirkenden Sozialabgaben.
Einzelfirma vs. GmbH
Die Einzelfirma ist einfach und günstig, haftet aber unbeschränkt. Ab einem gewissen Einkommen schützt die GmbH das Privatvermögen und kann steuerlich vorteilhafter sein.
Internationale Kunden & MWST
Leistungen an ausländische Firmenkunden sind in der Regel von der Schweizer MWST befreit (Empfängerortprinzip). Die korrekte Rechnungsstellung und Deklaration ist trotzdem Pflicht.
Unregelmässiges Einkommen & Vorsorge
Schwankende Honorare erschweren Steuer- und Liquiditätsplanung. Ohne Pensionskasse müssen Sie Ihre Vorsorge selbst aufbauen – die Säule 3a wird hier zum wichtigsten Steuer- und Sparhebel.
Was wir für IT & Freelancer tun
Firmengründung
Von der Wahl der Rechtsform bis zum Eintrag im Handelsregister: Wir gründen Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma, auch für Gründerinnen und Gründer aus dem Ausland.
Mehr erfahren →02Finanzbuchhaltung
Von der Belegerfassung bis zum Jahresabschluss: Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung zuverlässig und termingerecht.
Mehr erfahren →03Steuererklärung ausfüllen lassen
Steuererklärungen für Privatpersonen: vollständig, fristgerecht und mit allen Abzügen, die Ihnen zustehen.
Mehr erfahren →Häufige Fragen: IT & Freelancer
Wie werde ich von der AHV als selbstständig anerkannt?
Die Ausgleichskasse prüft unter anderem, ob Sie mehrere Kunden haben, das Unternehmerrisiko tragen, eigene Infrastruktur nutzen und frei in der Arbeitsorganisation sind. Ein einziger Auftraggeber spricht gegen die Selbstständigkeit. Wir bereiten den Antrag und die Belege so auf, dass die Anerkennung gelingt.
Muss ich ausländischen Kunden Schweizer MWST verrechnen?
Bei Dienstleistungen an Firmen im Ausland gilt meist das Empfängerortprinzip: Die Leistung ist in der Schweiz nicht steuerbar, Sie stellen ohne MWST Rechnung. Diese Umsätze müssen Sie dennoch deklarieren, und die Vorsteuer bleibt abziehbar. Wir richten die korrekte MWST-Behandlung für Ihre Kundenstruktur ein.
